Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Coworking 6280.ch die diese gegenüber ihren Kunden / Vertragspartnern erbringt. Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch Coworking 6280.ch keine Geltung.
1.2. Das Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden, als auch an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Leistungsbeschreibung
2.1. Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen des Coworking 6280.ch ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen, einschließlich der unbegrenzten Internetnutzung (W-LAN), der Nutzung vom Coffee Point, Lounges, Ruhezone, Telefonbox, Schliessfächer und Rollkorpusse, im Rahmen der angebotenen Leistungen ECO, ECO FLEX, Business, First. Coworking 6280.ch kann darüber hinaus weitere Servicedienstleistungen erbringen. Diese sind:
- Durchführung von Veranstaltungen
- gastronomischer Service
- Vermietung elektronischem Equipment wie Bildschirme, Beschallungsanlage, Leinwand wie auch Rollkorpusse
2.2. Je nach gewählter Vertragsart / Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt. Folgende Tarife werden derzeit angeboten:
- MITGLIEDSCHAFT: Jahres-Mitgliedschaft im Coworking 6280.ch Netzwerk: Einladung zu Events im Coworking 6280.ch, Mitgliederpreise an Coworking 6280.ch Produkten (Miete von Event- und Sitzungsräume) und Zugang zur Onlineplattform. Die Mitgliedschaft ist fakultativ. Der Jahresbeitrag wird an den Abos/Mieten gutgeschrieben
- ECO: Nutzungsberechtigung im Open Space an Einzelsitz oder Einzelsitz-/ Steharbeitsplatz, inklusive Basic-Angebot (siehe §2.1) exkl. Rollkorpus. Nutzung: ½ Tag oder 1 Tag, mit 5-er oder 10-er Abo, ganzer Monat. Öffnungszeiten: Mo - Fr von 8 – 17 Uhr
- ECO FLEX: Nutzungsberechtigung im Open Space an Einzelsitz oder Einzelsitz-/ Steharbeitsplatz, inklusive Basic-Angebot (siehe §2.1) exkl. Rollkorpus, Batch (Kaution CHF 50.-). Nutzung: gemäss Stunden-Budget (min. 30 Stunden) Öffnungszeiten: 24/7
- BUSINESS: Nutzungsberechtigung in 2er Büro (abschliessbar), im Open Space Einzelsitz oder Einzelsitz-/ Steharbeitsplatz, inklusive Basic-Angebot (siehe §2.1) exkl. Rollkorpus. 15% Rabatt auf zusätzliche Raumbuchungen (Event, Creative Box, Lokali Chuchi) Nutzung: pro Woche oder pro Monat Öffnungszeiten: 24/7
- FIRST: Nutzungsberechtigung in 4er Büro (abschliessbar), im Open Space Einzelsitz oder Einzelsitz-/ Steharbeitsplatz, inklusive Basic-Angebot (siehe §2.1) exkl. Rollkorpus. 20% Rabatt auf zusätzliche Raumbuchungen (Event, Creative Box, Lokali Chuchi) Nutzung: pro Woche oder pro Monat Öffnungszeiten: 24/7
2.3. Folgende Extras können optional zu den unter 2.2 genannten Tarifen gebucht werden:
- Schließfächer, Rollkorpusse, Domiziladresse und Sitzungszimmer
- Vermietung elektronischem Equipment: Bildschirme, Beschallungsanlage, Leinwand, Clevertouch Scannen, ausdrucken und kopieren mit den Coworking 6280.ch eigenen Druckern ist bis 100 Ausdrucke/Kopien pro Monat gratis. Bei Mehrgebrauch nach Absprache mit Coworking 6280.ch.
2.4. Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom und WLAN
2.5. Der Kunde hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich überprüft und deren Funktionsfähigkeit anerkannt.
3. Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
3.1. Der Zugang zum Coworking 6280.ch ist für die ECO-Nutzer während der allgemeinen Öffnungszeiten, Mo - Fr von 8 – 17 Uhr möglich. ECO-FLEX-, Business- und First-Nutzer haben 24 Std. über 7 Tage zutritt.
3.2. Die Arbeitsplätze dürfen durch den Kunden nur für den bezeichneten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Coworking 6280.ch. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Coworking 6280.ch zur fristlosen Kündigung
3.3. Die Tische im Open Space müssen am Ende jeden Nutzungstages vom Kunden komplett geräumt werden.
3.4. Gebrauchtes Geschirr/Gläser muss in die Geschirrspühlmaschine versorgt werden.
3.5. Altpapier und Karton, sowie PET und Glas wird separat entsorgt (in die entsprechenden Behälter)
4. Anmeldung der Kunden
Coworking 6280.ch betreibt die Homepage www.6280.ch.ch mit der Möglichkeit von Onlinebuchungen. Kunden von Coworking 6280.ch, die einen Nutzervertrag online abschließen wollen, müssen sich vor dem Vertragsschluss wirksam anmelden und den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zustimmen. Die Anmeldung ist kostenlos und kann jederzeit widerrufen werden. Bei der Anmeldung wählt der Kunde einen Nutzernamen und ein Passwort. Der Nutzername darf keine Rechte Dritter verletzen, sowie nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Der Kunde wird sein Passwort geheim halten. Das Passwort wird von Coworking 6280.ch nicht an Dritte weitergegeben. Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt wiederzugeben. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der Kunde verpflichtet, die Änderungen gegenüber Coworking 6280.ch unverzüglich mitzuteilen.
5. Vertragsabschluss
5.1. Mit der Buchung durch den Kunden kommt ein Vertrag mit Coworking 6280.ch entsprechend dem vom Kunden gewählten Tarif zustande.
5.2. Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich oder über das Online – Buchungsverfahren. Bei der Onlinebuchung beauftragt der Kunde Coworking 6280.ch verbindlich sobald die Anfrage zu einem Abonnement abgesendet ist. Vor der Auftragserteilung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Mit der Buchung sichert der Kunde zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.
5.3. Ein Nutzervertrag zwischen dem Kunden und Coworking 6280.ch kommt erst durch Abgabe einer Annahmeerklärung / Buchungsbestätigung durch Coworking 6280.ch zustande. Diese kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
6. Tarife und Zahlungsmodalitäten, Kaution
6.1. Alle Preise von Coworking 6280.ch sind Nettopreise exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise von Coworking 6280.ch.
6.2. Der Kunde ermächtigt Coworking 6280.ch zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift. Der Kunde kann die erteilte Einziehungsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dem Kunden steht es ferner frei, die Zahlung gegen ein Entgelt auch auf anderem Wege (Überweisung, auf Rechnung - nur für Geschäftskunden), insbesondere Barzahlung oder Zahlung mit EC-Karte vorzunehmen.
6.3. Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die Coworking 6280.ch infolge der Nichteinlösung der Lastschrift oder aufgrund eines Widerspruchs entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
6.4. Die Zahlung ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Soweit die Zahlung monatlich zu leisten ist, ist diese jeweils am Monatsersten fällig. Da es sich um gleitende Verträge handelt, ist Monatserster dabei jeweils der Tag, der nummerisch dem Tag des Vertragsschlusses entspricht. Dabei ist der Zahlungseingang entscheidend. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des ersten Termins in Verzug. In diesem Fall hat er Coworking 6280.ch Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich normierten Zinssatzes zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden
6.5. Im Falle von ausnahmsweise befristeten Verträgen ist die Zahlung (wie unter § 6 Abs. 4) in Gänze vor Beginn des Vertrages zu leisten.
6.6. Kunden mit einem 24/7-Status erhalten ein Batch und zahlen CHF 50.00 Kaution pro Batch. Die Kaution ist zu Beginn des Vertragsverhältnisses zu zahlen. Zudem wird eine AGB-Zusatzvereinbarung gegenseitig unterschrieben.
7. Datenschutz
7.1. Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde willigt ferner in die Übermittlung seiner zur Bonitätsprüfung notwendigen persönlichen Daten an ein Auskunftsbüro ein. Sämtliche Daten werden durch Coworking 6280.ch sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.
7.2. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Coworking 6280.ch verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden.
7.3. Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass Aufzeichnungen über 2 Videokameras (Haupteingang und Notausgang ) auf Datenträgern gespeichert werden. Sämtliche Daten werden durch Coworking 6280.ch sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt und nach spätestens 4 Wochen unwiderruflich gelöscht.
8. Kündigungen
8.1. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis zur vertraglich vorgesehenen Frist ohne Angabe von Gründen kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten und für alle Fälle unberührt. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
8.2. Coworking 6280.ch kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt vor, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen zweimalig in Verzug gerät oder seine vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt. Ferner, wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit dem Kunden wegfällt (Beendigung des Hauptmietverhältnisses).
8.3. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
9. Vertragsdurchführung
9.1. Der Kunde mit BUSINESS-, oder FIRST-Abo ist berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände, insbesondere Mobiliar und technische Peripherie nur nach Abstimmung mit Coworking 6280.ch im Raum aufzustellen.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, Coworking 6280.ch seinen Arbeitsplatz in Ausnahmefällen in den Abendstunden zu Veranstaltungszwecken zur Verfügung zu stellen. Die Veranstaltung muss dem Kunden zuvor in einer angemessenen Frist (mindestens 2 Tage vorher) angekündigt werden. Die Zurverfügungstellung erfolgt in unmittelbarer Absprache zwischen dem Kunden und Coworking 6280.ch.
9.3. Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen.
9.4. (Technische) Veränderungen an den Arbeitsplätzen, die nicht in die Bausubstanz eingreifen, Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Sanitär- und Beleuchtungsanlagen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch Coworking 6280.ch durch den Kunden auf dessen Kosten zulässig. Auf Verlangen von Coworking 6280.ch ist der Kunde zur völligen fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Ein Ersatzanspruch des Kunden besteht nicht – auch dann nicht, wenn Coworking 6280.ch auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Im Falle der Zustimmung durch Coworking 6280.ch zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den Kunden einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Kunde.
9.5. Coworking 6280.ch darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Kunden, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Kunden und keiner Fristsetzung. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche hieraus resultierende Kosten gehen zu seinen Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der Kunde das Nutzungsentgelt nicht mindern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gebrauch der Arbeitsplätze unverhältnismäßig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen wird.
9.6. Coworking 6280.ch stellt den Kunden die technische Gegenstände (Bildschirme, Drucker) und sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Kunden berechnet.
10. Nutzungsverhalten in Internet
10.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen, und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten; insbesondere die Schweizer Gesetze auch im Datenverkehr über Coworking 6280.ch einzuhalten und Gesetzesverstöße an Coworking 6280.ch zu melden. Der Kunde allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.
10.2. Der Kunde unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen ist strengstens untersagt. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung, die zu einem Schaden von Coworking 6280.ch führt, hat der Kunde, Coworking 6280.ch, diesen Schaden zu ersetzen.
11. Gewährleistung, Haftung
11.1. Der Kunde hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze (ausser BUSINESS und FIRST) nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Coworking 6280.ch übernimmt gegenüber dem Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Kunde erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.
11.2. In allen Fällen, in denen Coworking 6280.ch im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet Coworking 6280.ch nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, Coworking 6280.ch fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
11.3. Coworking 6280.ch übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Kunden, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu Coworking 6280.ch unterbleiben. Sofern Coworking 6280.ch von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Kunde Coworking 6280.ch von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ersetzt Coworking 6280.ch die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass Coworking 6280.ch von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
12. Beendigung des Nutzungsverhältnisses
12.1. Der Kunde hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigen Zustand, gereinigt an Coworking 6280.ch zurück zu geben. Schäden hieran oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind dem Coworking 6280.ch vollumfänglich vom Kunden zu ersetzen.
12.2. Der Kunde hat sämtliche, auch die von ihm selbst beschafften Schlüssel an Coworking 6280.ch zurück zu geben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann Coworking 6280.ch die Arbeitsplätze öffnen und reinigen. Zurückgelassene Gegenstände kann Coworking 6280.ch, auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Anlagen, Einrichtungen und Zubehör sind in gebrauchsfähigem Zustand zurück zu geben.
12.3. Gibt der Kunde den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig heraus, haftet er dem Coworking 6280.ch für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch, wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgelts hinausgehen.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
13.2. Coworking 6280.ch behält es sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Coworking 6280.ch wird die Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen, nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen.
13.3. Es gilt das Recht der Schweiz.
13.4. Der Gerichtsstand ist der Sitz von Coworking 6280.ch in Hochdorf.
13.5. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.
Hochdorf, 26. September 2019